Apolloproscreen Info 04/2014 – Erster Lichtblick- trotz: Die Behördenwillkür des Finanzamts und der offensichtliche Schwachsinn in diesem Bereich kennen keine Grenzen –

Vorab das Wichtigste als Auszug aus nachfolgender mailinfo:

Aufgrund der oben geschilderten Entwicklung nimmt die Liquidatorin derzeit von der Beitreibung der eingeforderten ausstehenden Einlagen durch einen Inkasso-Beauftragten bzw. einen Anwalt zur Einleitung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren gegenüber den individuellen Kommanditisten, die ihrer Einzahlungsverpflichtung bis dato noch nicht nachgekommen sind, Abstand.

Anbei die mailinfo der Geschäftsführung der Apolloproscreen vom heutigen Tage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich werden derzeit gezielt die Gesellschafter der ApolloProScreen KG i. L. von sogenannten Interessensgemeinschaften und Rechtsanwaltskanzleien zum Zweck der Mandantenakquise kontaktiert. In diesem Zusammenhang werden im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Problematik bei der ApolloProScreen KG i. L. unkorrekte, weil unvollständige Aussagen getroffen.
Im Namen der Fondsgeschäftsführung möchten wir Ihnen folgende aktuelle Informationen übermitteln:
Ende 2012 erhielt die Geschäftsführung der ApolloProScreen KG i. L. einen Bericht der Finanzverwaltung mit der Information, dass die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs versagt werde. Die Gesellschafter wurden hiervon in der Information zum derzeitigen Stand der steuerlichen Untersuchung der ApolloProScreen KG i. L. vom 25. Februar 2013, welche mit Schreiben der ApolloScreen GmbH vom 28. Februar 2013 postalisch übermittelt wurde, in Kenntnis gesetzt.
Das Finanzamt München, Abteilung I hat ohne weitere Vorankündigung dann mit Datum vom 18. November 2013 einen geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Geschäftsjahr 2003 erlassen.
Im März 2014 hat das Finanzamt München per Bescheid vom 5. März 2014, den Umsatzsteuerbescheid vom 18. November 2013 nach § 130 Abgabenordnung zurückgenommen. § 130 Abgabenordnung regelt grundsätzlich die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. In den Erläuterungen des Bescheides vom 5. März 2014 wird jedoch festgestellt, der Bescheid vom 18. November 2013 sei nicht rechtswidrig, sondern nichtig. Die Aufhebung des Bescheides vom 5. März 2014 sei daher entbehrlich, werde aber zur Eliminierung eines Rechtsscheins vorgenommen. Telefonisch wurden die steuerrechtlichen Berater der ApolloProScreen KG i. L. vom Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass unmittelbar ein Umsatzsteuerbescheid gleichen Inhalts erlassen werden würde.
Die Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides vom 18. November 2013 hätte unmittelbar zu einer Rücküberweisung der bereits gezahlten Beträge durch das Finanzamt führen müssen. Da dies nicht erfolgte, haben die Steuerberater der ApolloProScreen KG i. L. mit Schreiben an das Finanzamt vom 12. März 2014 ausdrücklich die Rückerstattung der gezahlten Beträge (zuzüglich Verzinsung) beantragt.
Nachdem das Finanzamt auch auf diesen Rückerstattungsantrag keinerlei Tätigkeit entfaltete, haben die steuerrechtlichen Berater in einem Telefonat mit dem Finanzamt am 19. März 2014 in Erfahrung gebracht, dass „in den nächsten Tagen“ erneut ein Umsatzsteuerbescheid für das Geschäftsjahr 2003 gleichen Inhalts erlassen werde. Das Finanzamt München teilte mit Schreiben vom 25. März 2014 mit, dass „auf Grund softwareinterner Vorgaben und der krankheitsbedingten Abwesenheit involvierter Bearbeiter der Erlass des nunmehr richtig bekanntzugebenden Umsatzsteuerbescheides 2003 bedauerlicherweise nicht zeitnaher erfolgen konnte“. Außerdem wird „die festgesetzte Steuernachzahlung schließlich mit bisher geleisteten Zahlungen verrechnet“.
Die Erstattung der von den Gesellschaftern geleisteten ausstehenden Einlagen an diese ist faktisch nicht möglich, da das Finanzamt eine Rücküberweisung nicht veranlasst hat.
Bei erfolgreichem Abschluss des zu erwartenden finanzgerichtlichen Verfahrens werden die eingeforderten ausstehenden Einlagen umgehend wieder zur Auszahlung an die Gesellschafter der ApolloProScreen KG i. L. gelangen, die ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind.
Bis heute ist eine Zustellung des vom Finanzamt angekündigten neuen Umsatzsteuerbescheides für das Geschäftsjahr 2003 nicht erfolgt. Sobald dieser Bescheid jedoch vorliegt, werden die Gesellschafter der ApolloProScreen KG i. L. postalisch über den aktuellen Stand informiert.
Das Finanzamt München hat in Gesprächen mit den steuerrechtlichen Beratern der ApolloProScreen KG i. L. wiederholt einen geänderten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns für das Jahr 2003 angekündigt. Die Fondsgeschäftsführung rechnet aufgrund von Äußerungen des Finanzamts gegenüber den steuerrechtlichen Beratern der ApolloProScreen KG i. L. indes nicht mit einer Bekanntgabe vor Ende April/Anfang Mai 2014.
Fakt ist, dass es trotz gegenteiliger Ankündigungen seitens des Finanzamts derzeit keine wirksamen Bescheide gibt, gegen die mit Rechtsbehelfen vorgegangen werden könnte, um eine finanzgerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Dies ist in höchstem Maße unbefriedigend, eine Beschleunigung des Verfahrens kann jedoch ausschließlich durch die Finanzverwaltung erfolgen.
Aufgrund der oben geschilderten Entwicklung nimmt die Liquidatorin derzeit von der Beitreibung der eingeforderten ausstehenden Einlagen durch einen Inkasso-Beauftragten bzw. einen Anwalt zur Einleitung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren gegenüber den individuellen Kommanditisten, die ihrer Einzahlungsverpflichtung bis dato noch nicht nachgekommen sind, Abstand.
Sobald sich neue Entwicklungen ergeben, werden wir Sie so zeitnah wie möglich informieren. Wir bitten allerdings auch um Verständnis dafür, dass wir nicht täglich Meldungen über den (Nicht-)Eingang des Bescheides abgeben werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir ergänzend hinzufügen, dass die Auffassung der steuerrechtlichen Berater über die Erfolgsaussichten eines finanzgerichtlichen Verfahrens nach der Analyse der Entscheidungsgründe des mittlerweile rechtkräftigen Gerichtsbeschlusses des Finanzgerichts München (Az.: 1 K 2603/11) nochmals gestärkt wurde.
Für Fragen zu den ApolloMedia-Fondsgesellschaften stehen die Mitarbeiter des Bereiches Investor Relations Montag bis Donnerstag außer an Feiertagen unter nachstehender Telefonnummer von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ApolloMedia Film Management GmbH

gez. Claudia Schuster

Prof.-Messerschmitt-Str. 3
85579 Neubiberg

Telefon: +49 (0) 89 / 46 13 66 44
Telefax: +49 (0) 89 / 46 13 66 88

mailto: investor@apollomedia.de

AG München HRB 153 250
St. Nr. 143/114/50663

Geschäftsführer:
Jörg Westerkamp, Thomas Becker

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Autor: Datum: 04.04.2014 Veröffentlicht in: ...Beteiligung