Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Das Gesetz zur Kundenorientierten Honorarberatung hat inzwischen alle Gremien des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen. Wir stellen Ihnen unsere Beratung bereits seit 01.01.2007 als reine Honorarberatung zur Verfügung. So wird Interessengleichheit zwischen Ihnen und Ihrem Honorarberater erreicht. Das neue Gesetz fordert auch höhere Maßstäbe an die berufliche Qualifikation. Inwieweit dadurch das Berufsbild des Honorarberaters in der Wahrnehmung der Bevölkerung stärker in den Fokus rückt und so die provisionsgetriebene Vermittlung von Finanzinstrumenten endlich kritischer betrachtet wird, werden die nächsten Jahre zeigen. Wir haben  diesen Weg in Ihrem Interesse mit gefördert.
Wesentliche Inhalte waren:
Definition einer neuen Form der honorargestützten neben der bisherigen provisionsgestützten Anlageberatung, orientiert am Neufassungsvorschlag der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II); erweiterte Anforderungen betr. Zuwendungsverbot, hinreichendem Marktüberblick als Beratungsgrundlage und unbeschränktem Angebot an Finanzprodukten; Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung der gewerberechtlichen Erlaubnis;
Änderung und Einfügung versch. §§ Wertpapierhandelsgesetz und Gewerbeordnung sowie Änderung § 8 WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung und Anlage zur Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz; Verordnungsermächtigungen

Details zu diesem Gesetzgebunggsverfahren finden Sie direkt im DIP- dem Dokumentarions- und Informationssystem des Deutschen Bundestages. Natürlich beantworten wir als Ihre Honorarberater der Anger Honorarberatung GmbH gern Ihre Fragen. Nehmen Se Kontakt auf.

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/498/49868.html

Autor: Datum: 18.06.2013 Veröffentlicht in: Aktuelles...