Steuern – Italienische Finanztransaktionssteuer- ab 01.03.2013-

Italienische Finanztransaktionssteuer


Die italienische Finanztransaktionssteuer fällt für jeden Kauf je nach Handelsplatz zwischen 0,12 % (Geregelter Markt und MTFs von EU Ländern plus Norwegen) bzw. 0,22 % (Außerbörslich) an, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Wertpapier wurde von einem Unternehmen mit Hauptsitz in Italien herausgegeben
  • Mindestmarktkapitalisierung der Wertpapiere eines Unternehmens in Höhe von 500 Millionen EUR (eine aktualisierte Liste wird einmal jährlich bis zum 20.12. jeden Jahres vom Finanzministerium veröffentlicht)
  • Ab dem 01. Juli 2013 wird die Besteuerung auch auf Derivate ausgeweitet

Die Steuer wird ab dem 01. März 2013 bei jeder Kauforder italienischer Wertpapiere auf Ihrer Wertpapierabrechnung ausgewiesen und von Cortal Consors automatisch abgeführt. Somit fallen dort bei jedem Kauf in Italien von 1.000 Euro somit 1,20 Euro an Steuer an.

Bereits seit 01.08.2012 wird diese Steuer in Frankreich dort jedoch in öhe von 0,2% einbehalten. Somit fallen dort bei jedem Kauf von 1.000 Euro somit 2 Euro an Steuer an.

Es bewahrheitet sich also umsomehr- Hin und Her macht Taschen leer.  Wir kaufen deshalb Wertpapiere als Anteil eines Unternehmens immer langfristig. Meist halten wir die Papiere 5 Jahre und länger. So macht sich die Transaktionssteuer nur für Spekulanten bzw. sog. daytrader bemerkbar.

Mehr dazu hier bei Steuern – Cortal Consors.

Autor: Datum: 03.04.2013 Veröffentlicht in: ...Aktien, Aktuelles...