Vermögenswirksame Leistungen VWL- Warum Investmentsparen von Vorteil ist und wie es funktioniert

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

  • VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden kann.Sie sind im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt. VL werden vom Staat gefördert.
  • Die förderfähigen Sparformen sind gesetzlich vorgegeben. Dabei liegt die staatliche Förderprämie beim VL-Sparen mit Aktienfonds mit 20 % deutlich höher als bei anderen Förderungen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (z. B. beim Bausparen).
  • Vermögenswirksame Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Der Arbeitnehmer kann je nach Vertrag selbst hinzuzahlen.
  • Üblicherweise wird 6 Jahre in den VL-Vertrag eingezahlt. Nach einem Jahr Wartefrist können Sie über das angesparte Geld verfügen.
  • Ein Fondswechsel während der Laufzeit ist nicht möglich. Der Anleger kann allerdings unter Beachtung der Sperrzeiten den alten Fonds ruhen lassen und in einen neuen Vertrag mit einem anderen Fonds investieren. Dies gilt auch bei einem Wechsel des aktuellen VL-Vertrages in einen neuen bei ebase.

  Zulagenberechtigung

  • Förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer (z. B. Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit), die mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen geschlossen haben.
  • Das zu versteuernde Einkommen muss unterhalb einer bestimmten Grenze liegen: Für Ledige liegt diese Einkommensgrenze bei 20.000 Euro, für Ehepaare bei 40.000 Euro.
  • Es muss ein VL-Vertrag mit einer Gesellschaft bestehen, die zugelassene Fonds für vermögenswirksame Leistungen zur Verwahrung anbietet. Unsere Anbieter sind die FFB, FodB, ebase, DWS, Sal. Oppenheim und das VL-DepotLux.
  • Auch ohne Zulagenberechtigung kann der Anleger das Geld des Arbeitgebers annehmen und in einem VL-Sparplan ansparen. So wird auch ohne Zulage ein Grundstock für die private Altersvorsorge gelegt.

 Förderung

  • Die Förderhöhe liegt bei 20 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Aktienfonds-Sparplan – bis zu maximal 400 Euro pro Jahr (sogenannte Arbeitnehmersparzulage): also bis zu 80 Euro im Jahr als Prämie vom Staat.
  • Die Zulagen sind jährlich beim Finanzamt mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Förderung erfolgt auf Antrag der Arbeitnehmersparzulage, sofern Sie unter der zu versteuernden Einkommensgrenze liegen.
  • In der Regel schicken Ihnen die Depotbanken jährlich eine VL-Bescheinigung für Ihre einkommensteuererklärung. Diese dient dem Finanzamt als nachweis Ihrer VL-Leistungen und damit zur Beantragung Ihrer Prämien.

 Kosten und Provisionen

  • Die Depotgebühren sind je nach Anbieter unterschiedlich und betragen durchschnittlich 12 € pro Jahr.
  • Es gibt ratierliche und vordiskontierte (Abschlussentgelt) VL-Verträge. Bei ratierlichen Verträgen erhalten Vermittler über die gesamte laufzeit den Ausgabeaufschlag und je nach Fonds evtl. eine Bestandsprovision. Bei vordiskontierten Verträgen erhält der Berater ein Abschlussentgelt in den ersten Monaten der Vertragslaufzeit, abhängig von der Höhe der regelmäßigen Einzahlung und des Anbieters.

 Sonstiges

  • Nach Ablauf der Sperrfrist steht Ihnen der angesparte Vertrag frei zur Verfügung. Sie können aus dem Fonds Teilauszahlungen verfügen, ihn komplett verkaufen, tauschen oder auch als normale Investmentfondsanlage weiterführen.
  • Bei Wechsel des Arbeitsplatzes kann die Zahlung der VL problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, der Vertrag läuft einfach weiter. Im Fall von Arbeitslosigkeit während der Laufzeit kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden bzw. die Beiträge selbst finanziert werden. Um den Vertrag nicht zu gefährden, muss aber mindestens einmal in 12 Monaten eine Beitragszahlung erfolgen. Für die volle Sparzulage in Höhe von maximal 400 Euro im entsprechenden Jahr, sollten jedoch alle fehlenden Beiträge ergänzt werden.
  • VL-Beiträge zählen zum Arbeitsentgelt und müssen demzufolge versteuert werden. Daher wird der Arbeitgeberzuschuss erst Ihrem normalen Gehalt hinzugerechnet und nach der Berechnung der Steuer entsprechend dem vereinbarten Sparbetrag wieder abgezogen.

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Autor: Datum: 16.03.2016 Veröffentlicht in: Allgemein